+++++ Aktuelles +++++ Newsletter ++++++

 

Nach einiger Zeit der Ruhe, teilen wir Ihnen in diesem Newsletter mit, dass wir in Thailand auf einen zuverlässigen Korrespondenzanwalt zurückgreifen können. Der Kollege vertritt in Thailand die Bangkok Bank Co. Ltd und ist auch über die Rechtsabteilung der Bank direkt zu erreichen:

 

Mr Marut Uthaina
Attorney at Law
Legal Department

ธนาคารกรุงเทพ จำกัด (มหาชน)
333 ถนนสีลม เขตบางรัก กรุงเทพฯ 10500
Bangkok Bank Public Company Limited

333 Silom Road.

Bangrak,
Bangkok, 10500
Thailand

Tel. (66) 2230 4000

 

In der Kanzlei des Kollegen wird nur Thai und Englisch gesprochen. Wir bieten Ihnen aber die Möglichkeit, die Korrespondenz mit dem Kollegen über meine Kanzlei abzuwickeln. Über die Konditionen und Kosten informiere ich Sie gern.

 

Ab Oktober bietet die Kanzlei ihren Service auch in niederländischer Sprache an. Zunächst nur in der allgemeinen Kontaktaufnahme. Ab 2011 auch in mündlich und schriftlich in der Abwicklung von Rechtsgeschäften.

 

Vurchio

Rechtsanwalt

 

Juli 2010

 


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Der Newsletter Januar 2010 widmet sich dem Thema „Alter“ und „Altersversorgung“.

 

Die Riesterrente, die nach der neusten deutschen und europäischen Rechtsprechung auch für ausländische Mitbürger interessant geworden ist:

Es steht nunmehr fest, dass im Falle der Rückkehr ins Heimatland auch dort die Rentenzahlungen in Anspruch genommen werden können. In Zusammenarbeit mit kompetenten Rentenberatern und nach Prüfung der ausländerrechtlich relevanten Umstände beraten wir Sie gern. Auch Deutsche, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen wollen, profitieren von der neuen gesetzlichen Regelung. Für Fragen stehen wir in Zusammenarbeit mit einem Versicherungsfachmann gern zur Verfügung.

 

Ein weiteres Thema im Zusammenhang mit dem Alter ist das Betreuungsrecht. Das kann uns selbst oder nahe Angehörige betreffen. Die wichtigsten sich ergebenen Fragen dürften sein:

 

  • Wann und für wen ist eine Betreuung sinnvoll oder notwendig?
  • Wer kann Betreuer werden und hat der Betreute ein Mitspracherecht bei der Auswahl des Betreuers? Unter welchen Bedingungen kann ein Betreuerwechsel stattfinden?

 

Eine Betreuung kann ein massiver Eingriff in die Freiheits- und Persönlichkeitsrechte des Betreuten darstellen. Eine Situation, der man sich nicht unvorbereitet stellen sollte.

 

Auch schon lange vor einer Betreuung kann es notwendig oder sinnvoll sein z.B. Geld- und Bankgeschäfte einer vertrauten Person zu übertragen. Wir beraten Sie über Art- und Umfang von Vollmachten, auch über Einschränkungen und den Widerruf dieser Vollmachten. Auf Wunsch erstellen wir Vollmachten in enger Absprache und unter Beteiligung Ihrer Hausbank.

 

Rechtsanwalt Vurchio

Januar 2010

 


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Ab dem 01.08.2009 erweitern wir unsere Angebotspalette.

 

Wir bieten dann für Sie unser Forderungsmanagement an. Ausfälle durch nicht oder nur teilweise bezahlte Rechnungen können sowohl Privatpersonen als auch kleinere oder mittelständische Betriebe schmerzen und in Schieflage bringen. Wir betreuen Sie gern ab der Rechnungsstellung über die Mahnung, das Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung.

 

Auch die andere Seite der Medaille ist uns nicht unbekannt. Die Schuldenlast ist erdrückend, und Sie wissen nicht mehr weiter. In diesem Fall könnte eine Verbraucherinsolvenz die Lösung sein. Nach ein paar Jahren sind Sie wieder schuldenfrei. Wir beraten Sie gern und prüfen, ob dieser Schritt für Sie in Frage kommt. Für die Erstberatung akzeptieren wir auch gern Beratungshilfescheine.

 

Juli 2009

Rechtsanwalt M. Vurchio

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Änderungen bei den Scheidungsfolgesachen

 

Zum 01. September diesen Jahres werden weitere Änderungen im Familienrecht in Kraft treten:

 

Zugewinn

Es war bisher so, dass Schulden, die aus der Zeit vor der Ehe stammen, bei der Ermittlung des Zugewinns nicht berücksichtigt werden, obwohl in der Realität vermutlich beide Ehepartner diese Schulden tilgen. Dem wird ab dem 01.09.09 Rechnung getragen. Die vorehelichen Schulden werden in der Zugewinnsberechnung berücksichtigt.

 

Offenlegung des Vermögens

Bisher wird zum Vermögensausgleich das Vermögen nach der rechtskräftigen Scheidung herangezogen. Es besteht die Gefahr, dass der ausgleichpflichtige Ehepartner vorher Vermögen verschleudert oder beiseite schafft. Das soll dadurch verhindert werden, dass in Zukunft Auskunft über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt verlangt werden kann.

 

Versorgungsausgleich

Die Rentenansprüche werden bisher nach einem Schlüssel berechnet. Ab September werden diese Rentenansprüche grundsätzlich hälftig geteilt.

 

Welche Auswirkungen diese Änderung für Ihren persönlichen Einzelfall haben, darüber berate ich Sie gern. Eine Abrechnung über einen Beratungshilfeschein ist möglich. Beratungstermin nur nach telefonischer Vereinbarung.

 

Rechtsanwalt Vurchio

Stand: Juni 2009

Quelle: Bundesministerium für Justiz

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Als Überblick für Interessenten, aber auch für unsere Mitarbeiter selbst, wurde diese Statistik der ausländerrechtlichen Mandate erstellt. Die Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum März 2005 bis Ende Mai 2009.

 

Die erste Zahl steht für die Anzahl der Mandanten aus dem jeweiligen Zielland. Die zweite Zahl steht für die Anzahl der deutschen Mandanten die in dem Zielland durch uns oder unsere Partner betreut wurden.

 

China (11/0) Cuba (3/0) Ecuador (1/0) Italien (10/4)
Japan (1/0) Kambodscha (1/0) Kolumbien (5/0) Laos (4/1)
Malaysia (2/1) Mexico (2/0) Mongolei (1/0) Nepal (2/0)
Peru (2/0) Philippinen (4/0)  Somalia (1/0) Taiwan (2/0)
Thailand (49/12) Türkei (7/0) Ukraine (2/0) Vietnam (21/9)

 

Rechtsanwaltskanzlei M. Vurchio

A. Nguyên

Juni 2009

 

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Wir freuen uns mitteilen zu können, dass wir im internationalen Rechtsverkehr seit dem 01. April 2009, auf einen neuen Partner in Vietnam zurückgreifen können:

 

Tran H.N. & Associates

1 Nguyen Gia Thieu

P.O. Box 456

Ha Noi

 

 

Seit 2003 kooperieren wir in Thailand erfolgreich mit der Firma

 

SEA-CN Co. Ltd.

1/48 Lana Villa

Super Highway

Chiang Mai, 50300

 

Die Webseiten beider Firmen finden Sie unter „Kooperation“, und Sie können diese direkt anklicken. In beiden unserer Partnerfirmen wird deutsch gesprochen. Wir laden Sie ein, die Webseiten unserer Partner zu besuchen.

 

Die Kanzlei unterstützt zudem ein Hilfsprojekt in Thailand. Es handelt sich dabei um

 

Hoffungsfunke e.V.

Postfach 4904

65039 Wiesbaden

 

Den Link zur Webseite des Vereins finden Sie unter „Links“. Hier finden Sie genaue Beschreibungen der Arbeit des Vereins und tolle Fotos über die Projekte in Thailand. Wir bitten herzlich um Unterstützung dieser Arbeiten.

 

Rechtsanwaltskanzlei Vurchio

-Andreas Nguyên-

Stand: April 2009

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Die reformierte Reform oder das neue Unterhaltsrecht

Seit ungefähr einem Jahr gilt das neue Unterhaltsrecht. Von vielen wurde die Neuregelung zunächst gefeiert. Kein Geld mehr für die Ex? Das stimmt pauschal so nicht, aber mehr als früher wird der „Einzelfall“ betrachtet.

Der umstrittenste Teil der Reform dürfte die „Dreijahresregelung“ sein. Danach müssen Unterhalt beziehende Ex-Ehegatten bereits nach dem dritten Geburtstag des jüngsten Kindes wieder für sich selbst sorgen und könnten ihren Unterhaltsanspruch verlieren. Dies diene zur „Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung“ meint die Bundesjustizministerin. Vor der Reform musste bis zum Erreichen des 8. Lebensjahres gar nicht gearbeitet werden und zwischen dem 8. und dem 15. Lebensjahr nur halbtags.

Ebenfalls neu ist die Rangfolge unter den Unterhaltsberechtigten. An erster Stelle stehen die minderjährigen Kinder. Dabei ist es egal ob sie aus der alten oder der neuen Beziehung stammen, und es spielt auch keine Rolle ob die Kinder ehelich oder nichtehelich geboren wurden. Erst jetzt kommen die ehemaligen Partner, wenn sie wegen der Betreuung der Kinder oder der Länge der Ehezeit einen Anspruch auf Unterhalt haben.

Die neuen Reglungen gelten aber nicht nur für Paare die sich nach dem 01.01.2008 scheiden ließen, sondern auch rückwirkend für vorher Geschiedene. Dadurch haben zumindest auch alle dieser Unterhaltszahler die Möglichkeit ihre Zahlungen an den ehemaligen Partner überprüfen zu lassen, um gegebenenfalls mit einer Abänderungsklage gegen die Höhe des Unterhaltes vorzugehen. Doch so einfach ist es dann auch wieder nicht. Das magische Wort im neuen Unterhaltsrecht heißt „Billigkeit“. Das bedeutet, dass dem Richter in Unterhaltsstreitigkeiten ein größerer „Ermessensspielraum“ bleibt als vor der Reform. Das Ziel ist ein größerer Spielraum für eine angemessene Betrachtung des Einzelfalles.

Die Reform führte somit also eher zu einer größeren Verunsicherung als zu einer Vereinfachung im Unterhaltsrecht. Weitere gesetzliche Änderungen werden wohl nicht lange auf sich warten lassen. Ich werde versuchen, Sie im Newsletter über weitere Änderungen auf dem Laufenden zu halten und stehe für individuelle Beratungen gern zur Verfügung.

Michele Vurchio

Rechtsanwalt

Stand: März 2009

 

 

     

RECHTSANWALT MICHELE VURCHIO

 

 


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