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+++++ Aktuelles
+++++ Newsletter ++++++
Nach
einiger Zeit der Ruhe, teilen wir Ihnen in diesem Newsletter mit, dass wir in
Thailand auf einen zuverlässigen Korrespondenzanwalt zurückgreifen können. Der
Kollege vertritt in Thailand die Bangkok Bank Co. Ltd und ist auch über die
Rechtsabteilung der Bank direkt zu erreichen:
Mr
Marut Uthaina
ธนาคารกรุงเทพ
จำกัด (มหาชน)
Bangrak,
In der Kanzlei des Kollegen wird nur Thai und Englisch gesprochen. Wir bieten
Ihnen aber die Möglichkeit, die Korrespondenz mit dem Kollegen über meine
Kanzlei abzuwickeln. Über die Konditionen und Kosten informiere ich Sie gern.
Ab Oktober bietet die Kanzlei ihren Service auch in niederländischer Sprache
an. Zunächst nur in der allgemeinen Kontaktaufnahme. Ab 2011 auch in mündlich
und schriftlich in der Abwicklung von Rechtsgeschäften.
Vurchio
Rechtsanwalt
Juli 2010
Der
Newsletter Januar 2010 widmet sich dem Thema „Alter“ und „Altersversorgung“.
Die
Riesterrente, die nach der neusten
deutschen und europäischen Rechtsprechung auch für ausländische Mitbürger
interessant geworden ist:
Es steht
nunmehr fest, dass im Falle der Rückkehr ins Heimatland auch dort die
Rentenzahlungen in Anspruch genommen werden können. In Zusammenarbeit mit
kompetenten Rentenberatern und nach Prüfung der ausländerrechtlich relevanten
Umstände beraten wir Sie gern. Auch Deutsche, die ihren Lebensabend im Ausland
verbringen wollen, profitieren von der neuen gesetzlichen Regelung. Für Fragen
stehen wir in Zusammenarbeit mit einem Versicherungsfachmann gern zur
Verfügung.
Ein
weiteres Thema im Zusammenhang mit dem Alter ist das
Betreuungsrecht. Das kann uns selbst oder nahe Angehörige betreffen.
Die wichtigsten sich ergebenen Fragen dürften sein:
Eine
Betreuung kann ein massiver Eingriff in die Freiheits- und
Persönlichkeitsrechte des Betreuten darstellen. Eine Situation, der man sich
nicht unvorbereitet stellen sollte.
Auch schon
lange vor einer Betreuung kann es notwendig oder sinnvoll sein z.B. Geld- und
Bankgeschäfte einer vertrauten Person zu übertragen. Wir beraten Sie über Art-
und Umfang von Vollmachten, auch
über Einschränkungen und den Widerruf dieser Vollmachten. Auf Wunsch erstellen
wir Vollmachten in enger Absprache und unter Beteiligung Ihrer Hausbank.
Rechtsanwalt Vurchio
Januar 2010
Ab dem
01.08.2009 erweitern wir unsere Angebotspalette.
Wir bieten
dann für Sie unser Forderungsmanagement
an. Ausfälle durch nicht oder nur teilweise bezahlte Rechnungen können sowohl
Privatpersonen als auch kleinere oder mittelständische Betriebe schmerzen und
in Schieflage bringen. Wir betreuen Sie gern ab der Rechnungsstellung über die
Mahnung, das Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung.
Auch die
andere Seite der Medaille ist uns nicht unbekannt. Die Schuldenlast ist
erdrückend, und Sie wissen nicht mehr weiter. In diesem Fall könnte eine
Verbraucherinsolvenz die Lösung
sein. Nach ein paar Jahren sind Sie wieder schuldenfrei. Wir beraten Sie gern
und prüfen, ob dieser Schritt für Sie in Frage kommt. Für die Erstberatung
akzeptieren wir auch gern
Beratungshilfescheine.
Juli 2009
Rechtsanwalt M. Vurchio
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Änderungen
bei den Scheidungsfolgesachen
Zum 01.
September diesen Jahres werden weitere Änderungen im Familienrecht in Kraft
treten:
Zugewinn
Es war
bisher so, dass Schulden, die aus der Zeit vor der Ehe stammen, bei der
Ermittlung des Zugewinns nicht berücksichtigt werden, obwohl in der Realität
vermutlich beide Ehepartner diese Schulden tilgen. Dem wird ab dem 01.09.09
Rechnung getragen. Die vorehelichen Schulden werden in der Zugewinnsberechnung
berücksichtigt.
Offenlegung
des Vermögens
Bisher wird
zum Vermögensausgleich das Vermögen nach der rechtskräftigen Scheidung
herangezogen. Es besteht die Gefahr, dass der ausgleichpflichtige Ehepartner
vorher Vermögen verschleudert oder beiseite schafft. Das soll dadurch
verhindert werden, dass in Zukunft Auskunft über das Vermögen zum
Trennungszeitpunkt verlangt werden kann.
Versorgungsausgleich
Die
Rentenansprüche werden bisher nach einem Schlüssel berechnet. Ab September
werden diese Rentenansprüche grundsätzlich hälftig geteilt.
Welche
Auswirkungen diese Änderung für Ihren persönlichen Einzelfall haben, darüber
berate ich Sie gern. Eine Abrechnung über einen Beratungshilfeschein ist
möglich. Beratungstermin nur nach telefonischer Vereinbarung.
Rechtsanwalt Vurchio
Stand: Juni
2009 _____________________________________________________________________________________________
Als
Überblick für Interessenten, aber auch für unsere Mitarbeiter selbst, wurde
diese Statistik der ausländerrechtlichen Mandate erstellt. Die Zahlen beziehen
sich auf den Zeitraum März 2005 bis Ende Mai 2009.
Die erste
Zahl steht für die Anzahl der Mandanten aus dem jeweiligen Zielland. Die
zweite Zahl steht für die Anzahl der deutschen Mandanten die in dem Zielland
durch uns oder unsere Partner betreut wurden.
Rechtsanwaltskanzlei M. Vurchio
A. Nguyên
Juni 2009
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Wir freuen
uns mitteilen zu können, dass wir im internationalen Rechtsverkehr seit dem
01. April 2009, auf einen neuen Partner in Vietnam zurückgreifen können:
Tran H.N. & Associates
1 Nguyen Gia Thieu
Ha Noi
Seit 2003
kooperieren wir in Thailand erfolgreich mit der Firma
SEA-CN Co. Ltd.
1/48 Lana Villa
Super Highway
Die
Webseiten beider Firmen finden Sie unter „Kooperation“, und Sie können diese
direkt anklicken. In beiden unserer Partnerfirmen wird
deutsch gesprochen. Wir laden Sie ein, die Webseiten unserer Partner
zu besuchen.
Die Kanzlei
unterstützt zudem ein Hilfsprojekt in Thailand. Es handelt sich dabei um
Hoffungsfunke e.V.
Postfach
4904
65039
Wiesbaden
Den Link
zur Webseite des Vereins finden Sie unter „Links“. Hier finden Sie genaue
Beschreibungen der Arbeit des Vereins und tolle Fotos über die Projekte in
Thailand. Wir bitten herzlich um Unterstützung dieser Arbeiten.
Rechtsanwaltskanzlei Vurchio
-Andreas
Nguyên- ___________________________________________________________________________________ Die reformierte Reform oder das neue Unterhaltsrecht Seit ungefähr einem Jahr gilt das neue Unterhaltsrecht. Von vielen wurde die Neuregelung zunächst gefeiert. Kein Geld mehr für die Ex? Das stimmt pauschal so nicht, aber mehr als früher wird der „Einzelfall“ betrachtet. Der umstrittenste Teil der Reform dürfte die „Dreijahresregelung“ sein. Danach müssen Unterhalt beziehende Ex-Ehegatten bereits nach dem dritten Geburtstag des jüngsten Kindes wieder für sich selbst sorgen und könnten ihren Unterhaltsanspruch verlieren. Dies diene zur „Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung“ meint die Bundesjustizministerin. Vor der Reform musste bis zum Erreichen des 8. Lebensjahres gar nicht gearbeitet werden und zwischen dem 8. und dem 15. Lebensjahr nur halbtags. Ebenfalls neu ist die Rangfolge unter den Unterhaltsberechtigten. An erster Stelle stehen die minderjährigen Kinder. Dabei ist es egal ob sie aus der alten oder der neuen Beziehung stammen, und es spielt auch keine Rolle ob die Kinder ehelich oder nichtehelich geboren wurden. Erst jetzt kommen die ehemaligen Partner, wenn sie wegen der Betreuung der Kinder oder der Länge der Ehezeit einen Anspruch auf Unterhalt haben. Die neuen Reglungen gelten aber nicht nur für Paare die sich nach dem 01.01.2008 scheiden ließen, sondern auch rückwirkend für vorher Geschiedene. Dadurch haben zumindest auch alle dieser Unterhaltszahler die Möglichkeit ihre Zahlungen an den ehemaligen Partner überprüfen zu lassen, um gegebenenfalls mit einer Abänderungsklage gegen die Höhe des Unterhaltes vorzugehen. Doch so einfach ist es dann auch wieder nicht. Das magische Wort im neuen Unterhaltsrecht heißt „Billigkeit“. Das bedeutet, dass dem Richter in Unterhaltsstreitigkeiten ein größerer „Ermessensspielraum“ bleibt als vor der Reform. Das Ziel ist ein größerer Spielraum für eine angemessene Betrachtung des Einzelfalles. Die Reform führte somit also eher zu einer größeren Verunsicherung als zu einer Vereinfachung im Unterhaltsrecht. Weitere gesetzliche Änderungen werden wohl nicht lange auf sich warten lassen. Ich werde versuchen, Sie im Newsletter über weitere Änderungen auf dem Laufenden zu halten und stehe für individuelle Beratungen gern zur Verfügung. Michele
Vurchio Rechtsanwalt Stand: März 2009
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RECHTSANWALT MICHELE VURCHIO |
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Marienburger Str. 48 |