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Vergütung Die Anwaltskosten
werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Abweichend
davon besteht die Möglichkeit auch einer Honorarvereinbarung oder einen
Stundensatz zu vereinbaren. Für eine
Akteneinsicht in eine Ausländersache mit anschließender Erstberatung
berechnen wir z.B. 250,00 € zzgl. Auslagen und der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Sollte es zu einer anschließenden Mandatsübernahme und
anwaltlicher Vertretung kommen, so wird dieser Betrag als Kostenvorschuss auf
die Endabrechnung angerechnet. Es werden auch
Beratungshilfescheine, sowie Rechtsstreitigkeiten über Prozeßkostenhilfe
angenommen. |
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RECHTSANWALT MICHELE VURCHIO |
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Marienburger Str. 48 |