Tätigkeitsschwerpunkte


- Verkehrsrecht

- Verkehrsstrafrecht

- Familienrecht

- Ausländerrecht

- Erbrecht

Kanzleisprachen: Deutsch und Italienisch
Sekretariat (Herr Nguyên): Auch Englisch

Vergütung

Die Anwaltskosten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Abweichend davon besteht die Möglichkeit auch einer Honorarvereinbarung oder einen Stundensatz zu vereinbaren.

 

Für eine Akteneinsicht in eine Ausländersache mit anschließender Erstberatung berechnen wir z.B. 250,00 € zzgl. Auslagen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte es zu einer anschließenden Mandatsübernahme und anwaltlicher Vertretung kommen, so wird dieser Betrag als Kostenvorschuss auf die Endabrechnung angerechnet.

 

Es werden auch Beratungshilfescheine, sowie Rechtsstreitigkeiten über Prozeßkostenhilfe angenommen.

 

 

RECHTSANWALT MICHELE VURCHIO

 

 


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